Insolvenz der Captura GmbH: Anleger müssen handeln

Die Captura GmbH mit Sitz in Grasbrunn bei München ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Betätigungsfeld hauptsächlich im Bereich Immobilien liegt bzw. lag. Das Unternehmen wurde durch die Geschäftsführer Marcus und Christoph Scheffold gesetzlich vertreten und verfügte über das für eine GmbH typische Stammkapital von 25.000,00 Euro. Die GmbH bot Anlegern über eine Reihe verschiedener Instrumente die Möglichkeit, in Immobilien im weitesten Sinne zu investieren.

Ein besonderer Erfolg kann der Captura GmbH mit ihrem Geschäftsmodell nicht bescheinigt werden. Zwar weist die für das Jahr 2013 unter www.unternehmensregister.de veröffentlichte Bilanz noch einen Bilanzgewinn aus, doch wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 17. Dezember 2015 (Az.: 1507 IN 2731/15) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus München bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen und nachrangige Insolvenzforderungen der Klassen 1 bis 5 bis zum 25. Februar 2016 schriftlich anzumelden. Überdies machte das Amtsgericht München am 21. Dezember 2015 bekannt, dass Masseunzulänglichkeit im Sinne von § 208 InsO angezeigt worden ist.

Vor diesem Hintergrund besteht unserer Meinung nach für Anleger der Captura GmbH besonderer Anlass zu einer Überprüfung, ob und inwieweit eventuell noch gegen die Catpura GmbH bestehende Forderungen sinnvoll im Insolvenzverfahren durchsetzbar sind. Es dürfte bei einer derartigen Konstellation auch darauf ankommen, nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls Schadensersatzforderungen, beispielsweise auf Grundlage von Prospektfehlern oder unzureichender Beratung, gegen die Hintermänner der Captura GmbH oder auch gegen Kapitalanlageberater geltend zu machen.

Sollten auch Sie angesichts der aktuellen Entwicklungen Bedenken hinsichtlich der Werthaltigkeit Ihres Investments bei der Captura GmbH haben, stehen wir Ihnen gern für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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