Kein Aprilscherz: Drei INFINUS – Wertpapieremittenten ab 1.04.2014 endgültig insolvent

Wettlauf der Gläubiger endgültig beendet

Der Gesamtschaden für rund 40.000 Anleger in Höhe von ca. 1Mrd Euro dürfte sich im Wesentlichen auf die Insolvenzen nachstehender Gesellschaften verteilen:

1.    Az.: 532/543 IN 2257/13, Future Business KG a.A.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler

2.    Az.: 531/542 IN 2288/13,  ecoConsort AG

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler eröffnet

3.    Az.: 559/532 IN 2258/13,  Prosavus AG

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler

Ermittlungsbehörden handelten richtig – nicht alles war Gold was glänzte 


Zumindest für die FuBus dürfte fast sich sein, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte. Dem Anlegerschaden von 785 Millionen Euro stehen derzeit nur ca. 150 Millionen Euro u.a. in Form von Immobilien(17Millionen), Gold(9,5Millionen statt 156Millionen) und Lebens-versicherungen(109Millionen statt 310Millionen) zur Verfügung.  
Sollte sich der Verdacht des Kapitalanlagebetruges, des Betrugs und der Bilanzfälschung bestätigen muss das Folgen für die Zukunft haben. Denn dann würde klar sein, dass Schneeballsysteme für den laienhaften Anleger jahrelang nicht erkennbar sind. In Bilanzen und Prospekten lässt sich viel verstecken und beschönigen, anfänglicher Erfolg, ein bisschen Gold und ein paar Immobilien sowie mediale Lobhudeleien tun ihr Übriges.

Von den sechs Managern sind fünf nach wie vor in Untersuchungshaft. Insgesamt gibt es zehn Beschuldigte einschließlich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der FuBus. Sie sollen durch konzerninterne Geschäfte Umsätze und Gewinne für Neuanleger künstlich aufgebläht haben.

Jetzt handeln - Insolvenzquote ist aber nicht alles


Anleger müssen jetzt handeln. Wessen Forderung nicht angemeldet wird, der bekommt auch nichts. Bei der Fubus beläuft sich demnach die derzeitige Insolvenzquote auf ca. 20% der eingezahlten Summen. Die Insolvenzverfahren sind aber nicht dazu da, dem einen oder anderen Gläubiger individuelle Vorteile nach einem „Gläubigerwettlauf“ oder gar nach der jeweiligen „Nase“ oder Schadenssumme zu verschaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Anleger werden nur nach ihrem rechtlichen Rang (Orderschuldverschreibung, Genussrecht, Nachrangdarlehen oder Schadensersatzgläubiger) und nicht nach dem Datum ihrer Anmeldung (schon vor Eröffnung oder erst ab jetzt) oder gar nach Status gekündigt oder ungekündigt oder Kurz- oder Langläufer klassifiziert.

Die vorgefundenen Vermögensmassen werden quotal nach der individuell angemeldeten und bestätigten Schadenshöhe aufgeteilt.
Bei Genussrechte- und Nachrangdarlehensinhabern dürfte die Verlustquote statt bei 80 bei 100% liegen. Vieles spricht dafür, dass sie nachrangige Gläubiger sind.  Diese müssen erst recht weitere prozessuale Möglichkeiten prüfen lassen, welche zum Abschluss des nachrangigen Vertrages führten. 

Wer sich nicht mit seiner Insolvenzquote zufrieden geben kann muss handeln, bevor es zu spät ist. Insbesondere der Haftpflichtversicherer der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut des sog. Infinus-Haftungsdaches  wird bis zur Regulierungsreife die geltend gemachten Anlegeransprüche zu überprüfen haben.